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Es ist so einfach!

Wer uns regiert, hängt davon ab, wer am 6. September 2026 wo seine zwei Kreuze macht. Wenn alle Kreuze zusammengezählt sind, entsteht eine Mehrheit – oder auch nicht. Dann müssen die Parteien mit anderen Parteien zusammenarbeiten, mit denen sie eine Mehrheit erreichen. Das ist eine Chance für den Wähler! Die einzelne Stimme zählt!

Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist in Magdeburg. Er wird alle fünf Jahre gewählt und vertritt die Interessen der rund 2,1 Millionen Menschen, die in Sachsen-Anhalt leben. Am 6. September 2026 sind rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt aufgerufen, den Landtag der neuten Wahlperiode zu wählen. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus. Er entscheidet über vielfältige Gesetze, die auch Ihr tägliches Leben beeinflussen, und beschließt den Landeshaushalt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er kontrolliert auch die Landesregierung und die Landesverwaltung. Wenn Sie am 6. September 2026 wählen, bestimmen Sie mit, welchen politischen Kurs das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden fünf Jahren einschlagen soll!

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wer darf nicht wählen?

Nur die Personen, die aufgrund einer richterlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.

Wer wird gewählt?

Der Landtag besteht aus mindestens 83 Abgeordneten und wird für fünf Jahre (2026 bis 2031) gewählt. Alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen, können sich zur Landtagswahl aufstellen lassen.

Wann wird gewählt?

Am 6. September 2026. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Wie wird gewählt?

Wie bei jeder Wahl erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie haben zwei Stimmen:

- eine für die Kandidatin oder den Kandidaten Ihres Wahlkreises (Erststimme) und
- eine für die Partei, die Ihrer Meinung nach Ihre Interessen im Landtag am besten vertritt (Zweitstimme)

Achten Sie darauf, dass Sie die Stimmzahl nicht überschreiten. Sonst ist Ihr Stimmzettelungültig! Sie müssen aber nicht zwei Stimmen abgeben, Sie können auch nur eine Stimme abgeben. Schreiben Sie keine Meinungsäußerungen oder zusätzliche Namen auf den Stimmzettel, auch dann könnte Ihr Stimmzettel ungültig werden. Mit den Erststimmen werden 41 Kandidatinnen oder Kandidaten direkt in den Landtag gewählt. Die Person, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter in den Landtag ein. Mit den Zweitstimmen wird die endgültige Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien festgelegt. Die Abgeordnetensitze werden dabei entsprechend dem von den Parteien erzielten Stimmenverhältnis verteilt. Dabei werden alle Parteien berücksichtigt,die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen als Ergebnis erzielt haben.

Weshalb gibt es diese Fünfprozentklausel?

Damit soll die Zersplitterung der politischen Kräfte verhindert und die Handlungsfähigkeit des Parlaments gesichert werden.

Wo kann ich mich über meine Kandidatinnen und Kandidaten informieren?

1. Ich besorge mir die aktuellen Wahlprogramme sowie die Parteiprogramme. Die fordere ich bei den Geschäftsstellen der Parteien an. Diese Adressen finde ich in den Werbematerialien der Parteien.

2. Tagespresse, Wurfsendungen, Internetauftritte und Social-Media- Kanäle der Parteien sowie Briefe der Kandidatinnen und Kandidaten sind weitere Quellen, aus denen ich meine Informationen zur Wahl schöpfen kann.

3. Im Internet habe ich die Möglichkeit über den Wahl-O-Mat herauszufinden, wie stark die Parteipositionen mit mir übereinstimmen.

www.wahl-o-mat.de

4. Darüber hinaus gibt die Landeswahlleiterin Auskunft über Themen wie Wahlablauf, die Zulassung von Parteien zur Wahl und zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Landeswahlvorschläge.

Das ist ihre Adresse:
Landeswahlleiterin
des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2/
am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg

wahlen.sachsen-anhalt.de

Briefwahl

Sie können oder wollen am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen? Ihr Stimmrecht geht Ihnen nicht verloren! Sie können problemlos per Briefwahl wählen. Um die notwendigen Unterlagen zu erhalten, schicken Sie den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt zurück.

So einfach ist das:

Bis spätestens zum 4. September 2026, 15 Uhr, können Sie die Briefwahl beantragen. Ihren Antrag können Sie u. a. schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail – jedoch nicht telefonisch – bei Ihrer Gemeinde stellen. Wenn Sie wollen, können Sie bei Ihrer Gemeinde die Briefwahl auch an Ort und Stelle vollziehen. Wie Sie vorgehen müssen, damit Ihre Briefwahl gültig ist, entnehmen Sie dem Merkblatt zur Briefwahl. Sie übersenden den Wahlbrief per Post. Die Adresse ist bereits aufgedruckt. Der Wahlbrief ist entgeltfrei, es muss also keine Briefmarke aufgeklebt werden. Bitte beachten Sie, dass Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden sollen, bis spätestens am 3. September 2026 eingeworfen sein müssen.

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