Nutze deine Stimme
Unser Parlament, unsere Vertretung: der Bundestag
Der Bundestag ist die gesetzgebende Volksvertretung, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Da Deutschland eine Demokratie (Volksherrschaft) ist, stimmen die Wählerinnen und Wähler ab, wer sie vertritt und Entscheidungen für ganz Deutschland treffen darf.
Bestimme mit, welche Abgeordneten im Bundestag Deine Interessen vertreten und entscheide mit, wer in den nächsten Jahren Entscheidungen trifft, die uns alle angehen. Es ist Deine Bundestagswahl – am 23. Februar 2025.
Der Bundestag: demokratisch gewählt
Wahlen sind demokratisch, wenn sie regelmäßig und nach bestimmten Regeln stattfinden.
Die Bundestagswahlen sind:
allgemein: Alle die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen wählen.
gleich: Jede Stimme zählt gleich, keine zählt mehr als eine andere.
unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt gewählt.
geheim: Niemand soll sehen, wen Du wählst - deshalb gibt es die Wahlkabine.
frei: Jeder entscheide ohne Druck oder Beeinflussung.
Wähle ich die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler?
Wer Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler wird, bestimmen die Wählerinnen und Wähler nicht direkt. Die größeren Parteien werben zwar im Wahlkampf mit Personen, die Bundeskanzlerin bzw. Bundeskanzler werden sollen, doch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen erst die Abgeordneten des Bundestags nach der Wahl. In der Regel stellt die Partei mit den meisten Abgeordneten die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler. Insofern haben die Stimmen der Wählerinnen und Wähler auch in dieser Frage Gewicht.
Du hast zwei Stimmen - nutze sie!
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählst Du eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Deinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst Du die Landesliste einer Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Abgeordnete einer Partei insgesamt in den Bundestag kommen.
Auf dem Stimmzettel gibt es deshalb zwei Spalten: In der linken Spalte stehen die Kandidatinnen und Kandidaten aus Deinem Wahlkreis, in der rechten Spalte stehen die Parteien. In jeder Spalte kannst Du ein Kreuz machen.
Übrigens: Die Person, die Du mit der Erststimme wählst, muss nicht der Partei angehören, für die Du mit Deiner Zweitstimme stimmst.
Wer wird in den Bundestag gewählt?
Der Bundestag wird nach den Regeln der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Jede Partei erhält so viele Sitze (Mandate) im Bundestag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht – deshalb „Verhältniswahl“. „Personalisiert“ ist die Wahl, da mit den Erststimmen auch Kandidierende aus den Wahlkreisen direkt gewählt werden. Von den 630 Bundestagsmandaten werden bis zu 299 in den Wahlkreisen als Direktmandate vergeben. Welche Kandidierenden einen Sitz erhalten, wird für jedes Bundesland getrennt ermittelt.
Wer bekommt ein Mandat?
Die Mandate werden zuerst an die Kandidierenden verteilt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen und landesweit die besten Ergebnisse ihrer Partei erzielt haben. Stehen einer Partei aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen mehr Mandate zu, als sie Wahlkreise gewonnen hat, werden diese nach der Reihenfolge auf der Landesliste vergeben. Wenn mehr Kandidierende einer Partei Wahlkreise gewonnen haben, als der Partei Sitze aufgrund der Zweitstimme zustehen, wird den Wahlkreisgewinnern mit den schwächsten Erststimmenergebnissen kein Sitz zugeteilt.
„Hürdenlauf“ in den Bundestag
Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die Mehrheit der Erststimmen gewonnen haben, bekommen auch Sitze im Bundestag. Diese Hürden sollen verhindern, dass sehr viele Parteien in den Bundestag einziehen und es dadurch schwieriger wird, die notwendigen Mehrheiten für wichtige Entscheidungen zu finden. Ausgenommen von der so genannten Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW).
Wusstest du, dass deine Stimme wertvoll ist, auch wenn Deine Partei nicht gewinnt?
Auch wenn die Partei, für die Du stimmst, nicht gewinnt oder sogar den Einzug in den Bundestag verpasst, ist Deine Stimme wichtig. Parteien, die mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, bekommen eine Wahlkampfkostenerstattung vom Staat, auch wenn sie keine Mandate gewonnen haben.
Regierung und Opposition
Die Abgeordneten im Bundestag, die nicht zu den Parteien der Regierungsmehrheit gehören, bilden die Opposition. Sie spielen eine wichtige Rolle in einem demokratischen Parlament, denn sie beobachten genau, was die Regierung macht. Eine starke Opposition kann auch Entscheidungen des Bundestags beeinflussen. Deshalb sind auch Stimmen für diese Parteien wertvoll.
Wie gebe ich meine Stimme ab?
Wer darf wählen?
Du hast das Recht zu wählen, wenn Du:
- die deutsche Staatsbürgerschaft hast
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist
- seit mindestens drei Monaten Deinen Wohnsitz in Deutschland hast.
Deutsche, die zurzeit im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen.
Alle, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht), können auch für den Bundestag kandidieren und somit gewählt werden (passives Wahlrecht).
Im Wahllokal oder per Briefwahl? Egal, Hauptsache mitmachen!
Ein paar Wochen vor der Wahl – spätestens bis zum 2. Februar 2025 – bekommst Du einen Brief: die Wahlbenachrichtigung. Darin stehen der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten Deines Wahllokals. Darin steht auch, wie Du die Briefwahlunterlagen beantragen kannst.
Wichtig: Das Wahllokal hat nur am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Du musst unbedingt Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wenn Du bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, gehst du am besten zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung Deines Hauptwohnsitzes und fragst nach, ob Du im Wählerverzeichnis stehst. Nimm dazu unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Am 7. Februar 2025 ist die letzte Möglichkeit, Deinen Eintrag in das Wählerverzeichnis korrigieren zu lassen. Verlier keine Zeit, wenn Du Anfang Februar noch keine Post bekommen hast!
Wählen mit dem Smartphone?
Gewählt wird grundsätzlich analog mit Stift und Papier. Mit deinem Smartphone kannst du daher nicht abstimmen. Aber Du findest viele Informationen und Apps, die Dir bei der Wahlentscheidung helfen können. Die Abstimmung bei demokratischen Wahlen ist grundsätzlich geheim. Deshalb ist das Fotografieren oder Filmen im Wahllokal nicht erlaubt.
Sei wählerisch!
Du weißt noch nicht, wen Du wählen sollst? Überleg es Dir gut und informiere Dich: Wofür stzen sich die Parteien ein? Welche Themen sind Dir wichtig? Wessen Lösungsangebote gefallen Dir am besten? Zum Einstieg hilft der Wahl-O-Mat. Er startet zwei bis drei Wochen vor der Wahl. Außerdem kannst Du Dich direkt bei den Parteien und Kandidierenden erkundigen. Hauptsache, Du bestimmst am 23. Februar 2025 mit, wer in den nächsten vier Jahren in Deutschland Politik macht und wichtige Entscheidungen für Dich und uns alle trifft.
Wusstest Du?
Im Wahllokal und direkt vor dem Wahllokal ist keine Wahlwerbung von Parteien oder Kandidierenden erlaubt ? Wählerinnen und Wähler sollen nämlich frei entscheiden können, was sie wählen – ohne Zwang und ohne Druck. Informier dich frühzeitig wem Du Deine Stimmen geben möchtest.