Menu
menu

Europa- und Kommunalwahlen - ab 16 Jahren!

Auf dieser Seite erhalten Sie Ihren persönlichen Wahl-Fahrplan für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024. 

Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis, denn es finden insgesamt mehr als 1.000 Wahlen in den Landkreisen, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie Ortschaften statt. Die Wähler entscheiden, wer ihre Interessen vor Ort am besten repräsentiert und für sie eintritt. Kommunalpolitik findet praktisch vor der eigenen Haustür statt. Was dort entschieden wird, betrifft die Menschen vor Ort ganz konkret.

Wie wird gewählt?

Sie haben drei Stimmen, die Sie ganz nach Belieben vergeben können. Entweder Sie geben alle drei Stimmen einer Person oder aber Sie verteilen Ihre Stimmen auf mehrere Personen, Parteien oder Wählergruppen. Sie dürfen zwar weniger als drei Stimmen abgeben, aber nicht mehr. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig!

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis/ der (Verbands-)Gemeinde bzw. Ortschaft wohnen und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Kreistagswahl - Wer wird gewählt?

Der Kreistag ist für alle Angelegenheiten zuständig, die den Landkreis betreffen, die also über die unmittelbaren Belange der Stadt bzw. der Gemeinde hinausgehen. Wie zum Beispiel das Rettungswesen oder der öffentliche Personennahverkehr. Der Kreistag besteht aus den zu wählenden ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von den Bürgern eines Landkreises für fünf Jahre gewählt. Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.

Gemeinde- und Verbandsgemeinderatswahl - Wer wird gewählt?

Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte kümmern sich um Vieles. Auch entscheiden sie, welche Projekte mit dem vorhandenen Haushalt in ihrer Gemeinde oder Verbandsgemeinde umgesetzt werden. Zum Beispiel liegt es in ihrer Hand, ob ein neuer Jugendclub gebaut, das Geld für die Sanierung eines Kindergartens oder einer Straße ausgegeben wird. Der Gemeinderat/Verbandsgemeinderat besteht aus den zu wählenden ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von den Bürgern der Gemeinde/Verbandsgemeinde für fünf Jahre gewählt. Jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.

Ortschaftsratswahl - Wer wird gewählt?

Ortschaften besitzen weder den Status einer Gemeinde noch den einer Stadt. Es sind Orte, die zum Beispiel eingemeindet wurden. Damit sich die Bürger dieser Ortschaften ausreichend vertreten sehen, wählen sie einen Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat besitzt in erster Linie die Aufgabe, die Belange der Ortschaft zu wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hinzuwirken. Der Ortschaftsrat besteht aus den zu wählenden ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von den Bürgern der Ortschaft für fünf Jahre gewählt. Jeder in der Ortschaft wohnende Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.

Bürgermeisterwahl/Ortsvorsteherwahl

Der Bürgermeister vertritt und repräsentiert seine Gemeinde. Der Bürgermeister wird entweder als hauptamtlicher oder als ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Der hauptamtliche Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung, der ehrenamtliche Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. Bürgermeister werden für sieben Jahre in ihr Amt gewählt. In Ortschaften kann anstelle eines Ortschaftsrates ein Ortsvorsteher für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Ortschaft. Sie haben sowohl bei der Bürgermeisterwahl als auch bei der Ortsvorsteherwahl nur jeweils eine Stimme. Kreuzen Sie bitte jeweils nur einmal an! Kreuzen Sie nicht zwei oder mehrere Kandidaten auf einem Stimmzettel an, dann wird Ihr Stimmzettel ungültig.

Europawahl

Die Europawahl ist die größte multinationale Wahl der Welt: Allein in Deutschland sind über 66 Millionen wahlberechtigte Europäer aufgerufen, das zehnte Europäische Parlament zu wählen. Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich erhöht, da zur Europawahl 2024 in Deutschland erstmals auch junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen dürfen. Das Europaparlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Es wird alle fünf Jahre gewählt und vertritt die Interessen der Menschen, die in den 27 Mitgliedstaaten der EU leben. Das Europaparlament entscheidet über vielfältige europäische Gesetze, die auch Ihr tägliches Leben beeinflussen. Es ist erstaunlich, wie viel Europa in Sachsen-Anhalt steckt. Zum Beispiel als Fördergeld der Europäischen Union zum Aufbau der Infrastruktur in ländlichen Gebieten, in Subventionen für die Landwirtschaft, im Sportstättenbau oder in der Möglichkeit, im Ausland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. Wenn Sie am 9. Juni 2024 an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen, entscheiden Sie mit, welchen Kurs die Europäische Union in den kommenden fünf Jahren einschlagen soll!

Wie wird gewählt?

Wie bei jeder Wahl erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie haben nur eine Stimme. Sie dürfen also nur eine Liste ankreuzen. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig!

Wer darf wählen?

Alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen und vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die ausländischen EU-Bürger müssen sich jedoch bis zum 19. Mai 2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer zuständigen Gemeinde eintragen lassen, wenn sie nicht bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben. Wie bei jeder Wahl erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie haben nur eine Stimme. Sie dürfen also nur eine Liste ankreuzen. Sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig!

Wer wird gewählt?

Gewählt wird eine Partei oder sonstige politische Vereinigung. Damit stellen sich die einzelnen Wahlbewerber in verschiedenen Listen zur Wahl. 96 Abgeordnete aus Deutschland werden dem Europäischen Parlament angehören. Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt werden.

Briefwahl

Können oder wollen Sie am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen? Ihr Stimmrecht geht Ihnen nicht verloren! Sie können problemlos per Briefwahl wählen. Um die notwendigen Unterlagen zu erhalten, schicken Sie Ihre Wahlbenachrichtigung ausgefüllt zurück.

So einfach ist es:

Bis spätestens zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, können Sie die Briefwahl beantragen. Ihren Antrag können Sie u.a. schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail – jedoch nicht telefonisch – bei Ihrer Gemeinde stellen.
Wenn Sie wollen, können Sie bei Ihrer Gemeinde die Briefwahl auch an Ort und Stelle vollziehen. Wie Sie vorgehen müssen, damit Ihre Briefwahl gültig ist, entnehmen Sie dem Merkblatt, das Ihnen mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt wird. Sie übersenden den Wahlbrief per Post. Die Adresse ist bereits aufgedruckt. Der Wahlbrief ist entgeltfrei, es muss also keine Briefmarke aufgeklebt werden. Bitte beachten Sie, dass Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden sollen, bis spätestens am 6. Juni 2024 eingeworfen sein müssen.