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Herausforderungen im Jahr 2021 - Digitalisierung, Pandemie, Klimawandel: Predictive Policing im Rahmen der Gefahrenabwehr

Von Kolja Rieke

veröffentlicht am 31. August 2022

Smart Home, virtuelle Realität und Mobilität 4.0 sind nur ein kleiner Ausschnitt der Digitalisierung im 21. Jahrhundert. Gerade auch Künstliche Intelligenz, also selbstlernende Computer und Algorithmen werden unser Leben in den kommenden Jahrzehnten stark verändern. Die Digitalisierung und Datafizierung der Gesellschaft macht auch vor den Polizei- und Ermittlungsbehörden nicht Halt. Doch wie verändert sie deren Arbeit? Diese Arbeit versucht, die Möglichkeiten der Digitalisierung in den Polizeibehörden aufzuzeigen und rechtliche Probleme dabei zu beleuchten. Insbesondere das sich verändernde Aufgabengebiet der Polizei im Spannungsfeld von Polizei- und Strafrecht, sowie verschiedene verfassungsrechtliche Problematiken werden rechtlich erläutert. Dabei nimmt die Arbeit Bezug auf das Land Sachsen-Anhalt und den im SOG LSA definierten Auftrag an die Polizei- und Sicherheitsbehörden, macht aber auch einen Vergleich zwischen den Bundesländern auf. Anhand der historischen Entwicklung der algorithmenbasierten Polizeiarbeit im internationalen Vergleich bleibt abzuwarten, inwiefern sich der Einsatz solcher Systeme in Deutschland entwickeln wird. Momentan ist ein predictive policing System in Sachsen-Anhalt noch nicht im Einsatz, indes findet sich raumbezogene Vorhersagesoftware in den Polizeien von Niedersachen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin. Sachsen unterzog die Software bislang nur Tests in Leipzig. Insgesamt zeigen alle Polizeibehörden in Deutschland großes Interesse am Einsatz solcher Systeme, aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Grundlage, der mangelnden gerichtlichen Kontrolle während der Anwendung und der Möglichkeit von massiven Grundrechtseingriffen in die informationelle Selbstbestimmung und den Gleichheitsgrundsatz, bedarf es einer hochaufmerksamen rechtspolitischen Begleitdebatte. Diese Arbeit versucht den Status quo zusammenzufassen und denkbare Einsatzgebiete auch in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen.

Anmerkung LpB LSA: Für die Inhalte der Artikel sind ausschließlich die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Etwaige in den Artikeln wiedergegebene Meinungen sind allein als Meinungen der Autorinnen und Autoren anzusehen. Die wissenschaftliche Konsistenz der Arbeiten wird durch die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Bewertung durch die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten gewährleistet. Zum Thema Gender: Die Autorinnen und Autoren bestimmen selbst, ob und in welcher Form sie Personengruppen in ihren Texten geschlechtlich kennzeichnen. Die Landeszentrale für politische Bildung macht in dieser Hinsicht keine Vorgaben, legt aber Wert auf eine einheitliche Genderform innerhalb der einzelnen Artikel.