Die LpB LSA fördert Ihr Projekt
Zuwendungen der Landeszentrale - ein neuer Erklärfilm zeigt, wie's geht
Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt fördert Ihr Projekt! Unterstützt werden die verschiedensten Formate der politischen Bildungsarbeit, wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen und vieles mehr. Unser brandneuer kurzer Erklärfilm zeigt, wie's geht. Für Fragen zu Ihrem Projekt stehen wir Ihnen natürlich gern per Mail zur Verfügung: lpb@sachsen-anhalt.de Wir freuen uns auf Ihre Ideen! Ihr Team der Landeszentrale.
Projektförderung
Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt fördert Ihr Projekt! Unterstützt werden die verschiedensten Formate der politischen Bildungsarbeit, wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen und vieles mehr - informieren Sie sich: für Fragen zu Ihrem Projekt stehen wir Ihnen natürlich telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und nach Anhörung des Landesrechnungshofs des Landes Sachsen-Anhalt wurden durch das zuständige Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.12.2018 die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung erlassen. Dieser Erlass tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Die Kriterien der Landeszentrale für politische Bildung zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung nach § 44 Abs. 1 i. v. m. § 23 Landeshaushaltsordnung LSA treten mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Im Folgenden finden Sie schon einmal einige wichtige Hinweise und Unterlagen zum Download:
Gefördert werden Maßnahmen von Trägern der allgemeinen politischen Bildung.
Als Träger kommen in Betracht
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landesverwaltung),
• Einrichtungen des privaten Rechts,
die mit Sitz in Sachsen-Anhalt gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Wenn Sie diese erste Voraussetzung erfüllen und Fördermittel beantragen wollen, finden Sie hier die notwendigen Informationen und Antragsunterlagen [Stand: Januar 2016]:
• Download Förderrichtlinie (PDF)
• Anlage zum Zuwendungsbescheid-ANBest-Gk
[Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts]
• Anlage zum Zuwendungsbescheid-ANBest-P
[Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung]
Antragstellung: Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (3 Seiten) senden Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der Vordrucke im Original per Post an: s. Seite ganz unten.
Institutionelle Förderung
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden parteinahe Stiftungen und Bildungswerke sowie kommunalpolitische Organisationen, deren Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und der universellen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entspricht, bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben hinsichtlich der politischen Bildungsarbeit zu folgenden Themenbereichen:
a) Demokratie, Verfassung, Grundrechte,
b) Europäische und internationale Politik,
c) Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik,
d) Innen-, Kultur-, Wirtschafts- und Finanzpolitik,
e) Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik.
Maßnahmen sind förderfähig, wenn die an den Maßnahmen teilnehmenden Personen ihren Wohn- oder Arbeitsort überwiegend im Land Sachsen-Anhalt haben. Maßnahmen sind grundsätzlich im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen.Ein Maßnahmeort außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt kann ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Erreichung des Förderziels zwingend mit einem Ort außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung steht (zum Beispiel Maßnahmen mit Bezug zum Bundestag oder zur Bundesregierung, Europa, Regionalkonferenzen, Studienfahrten).
Nicht förderfähig sind
a) Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der beruflichen Umschulung dienen,
b) Maßnahmen, die die gebotene Distanz zu der den Zuwendungsempfängern jeweils nahestehenden Partei verletzen.
Zur kompletten Richtlinie hier klicken
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