Was macht der Bundestag?
Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren – das sind die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments in einer Demokratie.
Die Aufgaben des Bundestags
1. Gesetzgebung: Die Abgeordneten beraten und beschließen Gesetze. Sie treffen politische Entscheidungen, die uns alle angehen. Ganz unterschiedliche gesellschaftliche Probleme wie Klimaschutz, Energieversorgung oder Armut müssen bewältigt und Kompromisse im Sinne des Gemeinwohls gefunden werden. Die Abgeordneten diskutieren und streiten darüber, welche Lösungen die besten sind. Um ein neues Gesetz zu beschließen, muss immer eine Mehrheit der Abgeordneten dafür sein.
2. Bundeshaushalt festlegen: Die Abgeordneten legen jedes Jahr fest, wofür die Bundesregierung wie viel Geld ausgeben darf, z.B. für Sozialleistungen, Bildung, Klimaschutz, Wirtschaftsförderung oder Verteidigung. Auch der Bundeshaushalt ist ein Gesetz, aber ein besonders wichtiges, denn für die Umsetzung politischer Vorhaben ist immer auch Geld notwendig.
3. Regierungsbildung: Eine der ersten Aufgaben der Abgeordneten nach der Wahl ist die Bildung einer Regierung. Dazu wählt die Mehrheit der Abgeordneten eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler. Damit bestimmen sie, wer in den nächsten Jahren die Richtlinien der Politik bestimmt. Die Ministerinnen und Minister der Bundesregierung werden auf Vorschlag der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt, zusammen bilden sie die Regierung.
4. Kontrolle der Regierung: Die Abgeordneten überprüfen, ob die Regierung ihre Aufgaben erledigt und Beschlüsse des Bundestags richtig umsetzt. Die Regierung kann nur auf Grundlage von Gesetzen arbeiten, die die Abgeordneten beschließen. Die Abgeordneten haben bestimmte Kontrollrechte. In Fragestunden und Aktuellen Stunden, mit Kleinen oder Großen Anfragen können sie der Regierung unbequeme Fragen stellen. Wenn sie meinen, dass schwerwiegende Fehler gemacht wurde, können die Abgeordneten auch einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Insbesondere die Oppositionsparteien nutzen dieses Konrollrecht.
Was hat das alles mit mir zu tun?
Viele Entscheidungen des Bundestags betreffen unser alltägliches Leben. Für unterschiedliche Probleme und Bereiche des gesellschaftlichen Lebens müssen die Abgeordneten Lösungen finden. Wer wie viel BAföG erhält, wer Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld hat, wie Krankenhäuser finanziert werden, wie die Umsiedlung von Unternehmen gefördert, welche Rechte LSBTIQ haben, wie Energie gewonnen wird, wie lange noch Braunkohle abgebaut wird, mit welchen Maßnahmen das Klima geschützt wird, wo Bundesstraßen gebaut werden, wie viel das Deutschland-Ticket kostet, welche Regeln für Zugewanderte und Geflüchtete gelten, wie Deutschland die Ukraine unterstützt – das sind nur einige Beispiele dafür, mit wie vielen unterschiedlichen und anspruchsvollen Themen sich Bundestagsabgeordnete befassen müssen.
Willst Du den Bundestag mal live erleben?
Der Deutsche Bundestag tag in Berlin-Mitte, genauer im einstigen Reichstaggebäude; dem Gebäude mit der großen Glaskuppel. Den Bundestag kannst du auch besuchen, die Aussicht von der Kugel und spannende Einblicke in die Politik sind sogar kostenlos. Du musst nur vorher einen Termin buchen: https://www.bundestag.de/besuch/anmeldung. Die Abgeordneten aus deinem Wahlkreis bieten auch Besuchsfahrten an. Wenn Berlin zu weit weg ist, kannst Du hier eine kurze Führung machen: https://www.bundestag.de/besuche/fuehrung/fuehrung-209170.
Nur gemeinsam stark: Bundestag und Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bildet mit den Ministerinnen und Ministern die Bundesregierung. Sie setzen die Gesetze um, die vom Bundestag beschlossen wurden – das ist ihre wichtigste Aufgabe. Sie können auch Gesetze und Maßnahmen vorschlagen, denen muss aber immer der Bundestag zustimmen. Das heißt: Bundestag und Bundesregierung haben unterschiedliche Aufgaben, das nennt man Gewaltenteilung. Um etwas zu erreichen, müssen sie dennoch zusammenarbeiten. Hier kannst Du dich informieren, woran die Regierung zuletzt gearbeitet hat: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/regierungsmonitor.
Sachsen-Anhalt bestimmt mit
Auch die Bundesländer wirken an Entscheidungen des Bundestags mit. Im Bundesrat können die Landesregierungen Vorschläge für Gesetze machen. Bestimmte zustimmungspflichtige Gesetze können nur mit einer Mehrheit des Bundestags und des Bundesrats beschlossen werden, z.B. Änderungen des Grundgesetzes oder Entscheidungen, die die Bundesländer Geld kosten. Jede Landesregierung ist im Bundesrat vertreten. Mehr Antworten auf Fragen zum Bundesrat findest Du hier: https://www.bundesrat.de/DE/homepage/zeitstrahl-fragen/zeitstrahl-node.html