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Aufarbeitung des Anschlags in Halle (Saale) vom 9. Oktober 2019

Am 9. Oktober 2019 ermordete ein rechtsextremer Attentäter in Halle (Saale) zwei Menschen. Der Anschlag bildet einen tiefen Einschnitt in unser gesellschaftliches Zusammenleben und bedarf deswegen und vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der sich daraus ergebenden Verantwortung besonderer Aufarbeitung. 

von Shania Timpe

veröffentlicht am 28.02.2022

Die Pflicht zur Aufarbeitung dafür liegt vor allem bei der Politik, da sie das geschichtspolitische Monopol innehält. Die politische Aufarbeitung wird jedoch von einer zivilgesellschaftlichen ergänzt, die durch den Wunsch der Zivilgesellschaft, selbst aktiv zu werden, motiviert ist.

Die Aufarbeitung der Politik und der Zivilgesellschaft findet auf fünf Ebenen statt: Während sich die juristische Aufarbeitung vor allem mit dem Prozess gegen den Halle Attentäter auseinandersetzt, beschäftigt sich die entschädigende Aufarbeitung mit der Betreuung der Betroffenen des Anschlags. Die ideologische Aufarbeitung versucht das Gedankengut des Attentäters zu erschließen. Die Gestaltung des Erinnerns an den Anschlag beschreibt die Ebene der gedenkenden Aufarbeitung. Zuletzt versucht die Ebene der verhindernden Aufarbeitung die Fragestellung nach der Vermeidbarkeit des Anschlags zu beantworten.

Politik und Zivilgesellschaft können auf diesen Ebenen durch ihre jeweiligen Voraussetzungen unterschiedlich wirken und bewältigen die Aufarbeitung so auf ihre eigene Art und Weise. Dabei ist es vor allem die Zivilgesellschaft, die die politische Aufarbeitung kritisiert und versucht Lücken, zu schließen und für die Betroffenen einzustehen. 

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Anmerkung LpB LSA: Für die Inhalte der Artikel sind ausschließlich die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Etwaige in den Artikeln wiedergegebene Meinungen sind allein als Meinungen der Autorinnen und Autoren anzusehen. Die wissenschaftliche Konsistenz der Arbeiten wird durch die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Bewertung durch die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten gewährleistet. Zum Thema Gender: Die Autorinnen und Autoren bestimmen selbst, ob und in welcher Form sie Personengruppen in ihren Texten geschlechtlich kennzeichnen. Die Landeszentrale für politische Bildung macht in dieser Hinsicht keine Vorgaben, legt aber Wert auf eine einheitliche Genderform innerhalb der einzelnen Artikel.