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Die staatliche Verantwortung für Schule und Bildung in Zeiten der Pandemie

Von Camillo Rino Renato Fornasari

veröffentlicht am 30. September 2022

Die Seminararbeit ist im Rahmen des Seminars „Herausforderungen im Jahr 2021 – Digitalisierung, Pandemie, Klimawandel“ unter Leitung von Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe angefertigt worden. Unter dem Titel der Arbeit „Die staatliche Verantwortung für Schule und Bildung in Zeiten der Pandemie“ wird erörtert, inwieweit pandemiebedingte Schulschließungen und alternative Unterrichtsmodelle im Einklang mit dem im Grundgesetz stehen. Die Arbeit ist im Frühling 2021 verfasst worden. Zu dieser Zeit war der Alltag in den meisten Schulen in der Bundesrepublik und in Sachsen-Anhalt von „Homeschooling“, „Hybridunterricht“ sowie „Wechselunterricht“ geprägt.
Um die Frage nach der Vereinbarkeit von alternativen Unterrichtsmodellen mit dem staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Grundgesetz juristisch beantworten zu können, werden zunächst Begriffe wie „Schulwesen“ und „Schulhoheit“ hinreichend definiert. Anschließend wird die in Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz normierte „Schulaufsicht“ ausgelegt und eingegrenzt. Die Arbeit endet mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von alternativen Unterrichtsmodellen wie beispielsweise „Distanzunterricht“ und „Homeschooling“. Um dem wissenschaftlichen Anspruch der Arbeit gerecht zu werden, wurde hauptsächlich auf juristische Fachliteratur zurückgegriffen.

Anmerkung LpB LSA: Für die Inhalte der Artikel sind ausschließlich die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Etwaige in den Artikeln wiedergegebene Meinungen sind allein als Meinungen der Autorinnen und Autoren anzusehen. Die wissenschaftliche Konsistenz der Arbeiten wird durch die wissenschaftlich fundierte Prüfung und Bewertung durch die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten gewährleistet. Zum Thema Gender: Die Autorinnen und Autoren bestimmen selbst, ob und in welcher Form sie Personengruppen in ihren Texten geschlechtlich kennzeichnen. Die Landeszentrale für politische Bildung macht in dieser Hinsicht keine Vorgaben, legt aber Wert auf eine einheitliche Genderform innerhalb der einzelnen Artikel.